Sind Sie wohngeldberechtigt?

Bildquelle: iStock

Es gibt Zeiten, die uns finanziell stärker fordern. Umso wichtiger ist es, über mögliche Zuschüsse oder Entlastungen informiert zu sein. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Denn: Es gibt immer eine Lösung!

Was passiert wenn man mit der Zahlung der Miete in Verzug kommt?

Die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Bei einem Rückstand von mehr als einer bzw. zwei Monatsmieten und mehr droht die fristlose Kündigung oder sogar die Zwangsräumung. Doch so weit wollen wir es erst gar nicht kommen lassen.

Zunächst erhalten Mieterinnen und Mieter bei Zahlungsverzug eine schriftliche Zahlungserinnerung. Im besten Fall nehmen sie dann direkt Kontakt zu uns auf. Wenn dies nicht geschieht, wird als nächstes eine Mahnung verschickt, in der eine Nachfrist gesetzt wird. Verstreicht auch diese Frist, ohne dass sich jemand bei uns gemeldet hat, sprechen wir die Kündigung aus.

Bis zur Einreichung einer Klage und schließlich zur Zwangsräumung gibt es immer wieder Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten, um das Schlimmste abzuwenden. Zwangsräumungen kommen bei der Wichern Baugesellschaft glücklicherweise nur sehr selten vor. Meist finden wir vorher mit den Mieterinnen und Mietern eine Lösung.

Was sollten Mieterinnen und Mieter tun, wenn sie feststellen, dass ihr Geld nicht mehr reicht, um die Miete zu bezahlen?

Das A und O ist die Kommunikation. Sie sollten sich unbedingt und sofort bei der Wichern Baugesellschaft melden – auch wenn es unangenehm ist und man nicht gerne über seine finanziellen Sorgen sprechen möchte.

Wenn jemand nicht mehr selbst in der Lage ist, mit uns zu sprechen, sind wir sehr froh, wenn besorgte Angehörige oder Freunde Kontakt zu uns aufnehmen.

Sind Sie wohngeldberechtigt?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Er wird ausgezahlt, um Haushalte mit niedrigen Einkommen zu entlasten. Das Wohngeld unterstützt nicht nur bei den Mietkosten, sondern auch bei den zuletzt stark angestiegenen Heizkosten.

Zum 1. Januar 2025 trat eine Reform des Wohngeldes in Kraft. Das „Wohngeld-Plus“ stieg um durchschnittlich 15 Prozent. Außerdem haben deutlich mehr Haushalte als bisher Anspruch auf Wohngeld. Für bestehende Wohngeldbezieher steigt zudem die Höhe des Zuschusses.

Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner der Stadt Hamburg herausfinden. hamburg.de/wohngeldrechner

Wie stellt man einen Wohngeldantrag?

Einen Neuantrag auf Wohngeld können Sie online oder bei der Zentralen Wohngeldstelle stellen. Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, ist auch weiterhin die Wohngeldstelle Ihres Bezirksamts zuständig.

Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund ums Wohngeld sowie Erst- und Änderungsanträge. hamburg.de/wohngeld

Sie sprechen kein Deutsch? You don’t speak German?

Sie benötigen die Informationen zum Wohngeld in einer anderen Sprache? Kein Problem. Erläuterungen zum Wohngeld-Plus gibt es auch auf Englisch, Arabisch, Französisch, Türkisch, Polnisch, Ukrainisch oder Russisch. hamburg.de/erklaervideos-zum-wohngeld

Wer hilft, wenn der Verlust der Wohnung droht?

Der drohende Verlust der eigenen vier Wände ist eine besondere Notlage. In dieser Situation helfen die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Hamburger Bezirksämter weiter. Sie bieten Unterstützung und umfassende Beratung.

Die Kontaktdaten und mehr Infos finden Sie auf hamburg.de/fachstellen-fuer-wohnungsnotfaelle

Bildquelle: iStock

Sie haben finanzielle Sorgen und können Ihre Miete nicht mehr bezahlen? Dann wenden Sie sich
so schnell wie möglich an Ihre Ansprechpartnerin bei der Wichern Baugesellschaft:

Angela Ackermann
Tel. 040 639012-26
a.ackermann@wichernbau.de

Compare listings

Vergleichen