Häufige Fragen

Schnelle Antworten auf Ihre Fragen

Sie haben Ihren Schlüssel verloren? Sie möchten ein Haustier in Ihrer Wohnung halten? Sie brauchen eine Vermieterbescheinigung? Oder in Ihrer Wohnung tropft der Wasserhahn? Egal, worum es geht: Wir helfen Ihnen weiter!

Besonders häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen auf dieser Seite. Vielleicht ist schon die passende Antwort für Sie dabei. Wenn nicht, nehmen Sie gern Kontakt mit Ihren persönlichen Ansprechpartnern bei der Wichern Baugesellschaft auf.

Technische Fragen

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihren zuständigen Hauswart, der den Schaden dann ggf. vor Ort beurteilen und die nötigen Maßnahmen nach Rücksprache mit Ihnen einleiten wird. 

Mängelmeldungen leiten wir umgehend an unsere Handwerker weiter. Diese setzen sich anschließend für einen Termin mit Ihnen in Verbindung. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, rufen Sie uns gerne an. Wir können in die Auftragsbearbeitung schauen oder nachfragen, so dass sich der Handwerker schnellstens bzgl. der Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzt.

Bei Notfällen melden Sie sich gern jederzeit beim Notdienst. Ein typischer Notfall ist beispielsweise, wenn Wasser von der Decke tropft und die Nachbarn nicht erreichbar sind, wenn die Heizung nicht mehr funktioniert oder die Toilette verstopft ist, wenn eine Fensterscheibe kaputtgegangen ist und es in die Wohnung regnet oder wenn nach einem Einbruch die Wohnungstür nicht mehr verschlossen werden kann.

Wenn Sie unter der Woche tagsüber ein Problem entdecken, rufen Sie bitte sofort Ihren Hauswart an oder melden Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle. Wir kümmern uns dann umgehend darum, ein Handwerksunternehmen mit der Behebung des Schadens zu beauftragen. Nachts oder am Wochenende springen von uns beauftragte Notdienstfirmen ein, die direkt jemanden bei Ihnen vorbeischicken.

Eine Liste mit allen Notdienstfirmen hängt in Ihrem Treppenhaus im Schaukasten und ist außerdem unter wichernbau.de im Bereich „Mieterservice – Notdienste in der Übersicht“ zu finden.

Bitte seien Sie vorsichtig, wen Sie mit dem Öffnen Ihrer Wohnungstür beauftragen, um nicht betrogen zu werden. Wir empfehlen daher, unseren Partner AES Sicherheitstechnik unter der Rufnummer: 040392015 anzurufen. Die Rufnummer finden Sie auch auf der Notdienstliste in Ihrem Treppenhaus. AES Sicherheitstechnik ist ein seriöses Unternehmen, das eine vorab vereinbarte Pauschale berechnet.

Sofern Ihr Zähler außerhalb Ihrer Wohnung ist, geben Sie bitte Ihrem Hauswart die Zählernummer. So kann er den Zähler ablesen und Ihnen den Zählerstand dann mitteilen. Sie erhalten eine Nachricht von ihm direkt in Ihren Briefkasten.

Wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Hauswart. Dieser kümmert sich um die Beauftragung einer Beseitigung.

Fragen zum Mietverhältnis

Die Abbuchung der Miete erfolgt in der Regel bis zum dritten Werktag eines Monats. Dies kann aber feiertagsbedingt oder durch Wochenenden auch später erfolgen.

Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Sie erhalten den WBS in jedem Hamburger Bezirksamt. Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell.

Ja, es ist eine Kaution in Höhe des Dreifachen der Nettokaltmiete zu hinterlegen.

Um Ihnen das richtige Dokument zu senden, empfehlen wir, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen.

Grundsätzlich ja, die genaue Konstellation ist jedoch vorab mit uns abzustimmen.

Sie müssen eine Untervermietung beantragen und von uns genehmigen lassen, bevor Sie Ihre Wohnung teilweise untervermieten. Sollten Sie dies unerlaubt tun, droht Ihnen im schlimmsten Fall die fristlose Kündigung.

In diesem Fall wenden Sie sich bitte an uns und wir werden zusammen versuchen, eine Lösung zu finden.

Die Haltung von Kleintieren bedarf keiner Genehmigung. Kleintiere sind Tiere, die in geschlossenen Behältnissen leben und nicht frei in der Wohnung umherlaufen. Bei der Anschaffung eines Hundes oder einer Katze müssen Sie vor der Anschaffung eine Genehmigung beantragen.

Die Änderung der Bankverbindung kann in schriftlicher Form oder per E-Mail erfolgen. Kontaktieren Sie uns bitte diesbezüglich. Wir stellen Ihnen auch gern einen Vordruck zur Verfügung.

Namensänderungen sind uns unter Vorlage eines Nachweises bekannt zu geben. Als Nachweis sind beispielsweise eine Heiratsurkunde oder eine Kopie des neuen Personalausweises möglich.

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr;  Freitags von 9:00 – 12:00 Uhr.

Außerhalb dieser Zeiten besteht die Möglichkeit, eine Nachricht auf unseren Anrufbeantwortern zu hinterlassen. Ebenso ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich. Die entsprechenden Ansprechpartner finden Sie auf unserer Homepage wichernbau.de unter Mieterservice“.

Bauliche oder sonstige Änderungen innerhalb der Mieträume oder an den darin befindlichen Einrichtungen und Anlagen darf der Mieter ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters nicht vor­nehmen. Bitte informieren Sie uns vorab. 

Die Betriebskostenabrechnung für das laufende Kalenderjahr ist bis zum 31.12. des Folgejahres zu erstellen. 

Bei Änderungen der Vorauszahlungen erbitten wir eine schriftliche Mitteilung mit Angabe des Betrages und des Zeitraums des Inkrafttretens.

Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren erfolgt die Verrechnung mit der nächsten Abbuchung der Miete. Selbstzahler werden in der Abrechnung gebeten, die Verrechnung selbst vorzunehmen. 

Wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an den in der Mahnung genannten Ansprechpartner. Wir klären diese Angelegenheit umgehend mit Ihnen.

Fragen zur Kündigung

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich im Original an den Vermieter erfolgen. Alle Mieter müssen die Kündigung unterschreiben. Bitte denken Sie daran, die entsprechenden Fristen, die in Ihrem Mietvertrag erläutert werden, einzuhalten.

Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats bei uns eingehen, so dass das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats endet (nach drei Monaten).

Grundsätzlich ist die vereinbarte Kündigungsfrist für beide Parteien bindend. Allerdings kann in Einzelfällen mit uns eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag vereinbart werden, beispielsweise durch eine Weitervermietung der Wohnung vor Fristablauf. Bitte sprechen Sie uns einfach an.

Ja, kurz nach Erhalt Ihrer Kündigung senden wir Ihnen eine Kündigungsbestätigung per Post zu.

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich im Original bei uns eingehen und vom Erben eigenhändig unterzeichnet werden. Als Nachweis ist die Sterbeurkunde des Mieters als Kopie beizufügen. In jedem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.   

Eine gesetzliche Vorgabe hierzu gibt es nicht. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von acht bis zehn Wochen nach Vertragsende. 

Fragen zur Wohnungssuche

Wir führen keine Warteliste. Alle aktuellen Wohnungsangebote finden Sie online auf wichernbau.de unter “Vermietung”. Wenn ein passendes Angebot für Sie dabei ist, wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an uns.

Im Vermietungsprozess findet grundsätzlich ein Auswahlverfahren statt, an dem auch die von Ihnen vorgeschlagenen Bewerber teilnehmen können.  

Wir führen keine Warteliste. Sie können sich jedoch immer über unsere Homepage wichernbau.de unter “Vermietung” über die neuesten Wohnungsangebote informieren. Sollte etwas Passendes für Sie dabei sein, dann melden Sie sich gerne bei uns.

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