Untervermietung grundsätzlich erlaubt

Sie möchten sich aus finanziellen oder persönlichen Gründen die Wohnkosten mit einem Mitbewohner oder einer Mitbewohnerin teilen? Bei der Wichern Baugesellschaft dürfen Sie einen Teil Ihrer Wohnung untervermieten, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt. Dazu zählen ein geringeres Einkommen oder ein längerer Auslandsaufenthalt aus beruflichen Gründen.

Bevor Ihr neuer Mitbewohner jedoch einziehen kann, müssen Sie die Untervermietung von uns genehmigen lassen. Teilen Sie uns bitte schriftlich Ihre Begründung und die Dauer der Untervermietung mit. Fügen Sie dem Schreiben den Untermietvertrag mit der Miethöhe, der Anzahl der vermieteten Räume und den persönlichen Daten Ihres Mitbewohners bei.

Mit der Genehmigung soll sichergestellt werden, dass unser preisgünstiger Wohnraum nicht als Einkommensquelle missbraucht wird. Daher ist die gewerbsmäßige Untervermietung an Touristen nicht erlaubt, genauso wie die Vermietung der gesamten Wohnung an Dritte. Wird die Genehmigung erteilt, erhebt die Wichern Baugesellschaft einen monatlichen Untermietzuschlag von derzeit 25 Euro.

Foto: AdobeStock gradt

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