Hilfe bei Mietrückständen

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Es gibt immer eine Lösung!

Was passiert wenn man mit der Zahlung der Miete in Verzug kommt?

Die Konsequenzen können schwerwiegend sein. Bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten und mehr droht die fristlose Kündigung und sogar die Zwangsräumung. Doch so weit wollen wir es erst gar nicht kommen lassen. Zunächst erhalten Mieterinnen und Mieter bei Zahlungsverzug eine schriftliche Zahlungserinnerung. Im besten Fall nehmen sie dann direkt Kontakt zu uns auf. Wenn dies nicht geschieht, wird als nächstes eine Mahnung verschickt, in der eine Nachfrist gesetzt wird. Verstreicht auch diese Frist, ohne dass sich jemand bei uns gemeldet hat, sprechen wir die Kündigung aus. Bis zur Einreichung einer Klage und schließlich zurZwangsräumung gibt es immer wieder Möglichkeiten, mit uns in Kontakt zu treten, um das Schlimmste abzuwenden. Zwangsräumungen kommen bei der Wichern Baugesellschaft glücklicherweise nur sehr selten vor. Meist finden wir vorher mit den Mieterinnen und Mietern eine Lösung.

Was sollten Mieterinnen und Mieter tun, wenn sie feststellen, dass ihr Geld nicht mehr reicht, um die Miete zu bezahlen?

Das A und O ist die Kommunikation. Sie sollten sich unbedingt und sofort bei der Wichern Baugesellschaft melden – auch wenn es unangenehm ist und man nicht gerne über seine finanziellen Sorgen sprechen
möchte. Wenn die Menschen nicht mehr selbst in der Lage sind, mit uns zu sprechen, sind wir sehr froh, wenn besorgte Angehörige oder Freunde Kontakt zu uns aufnehmen.

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Mehr Haushalte wohngeldberechtigt

Voraussichtlich drei Mal so viele Haushalte wie bisher haben seit 1. Januar 2023 Anrecht auf Wohngeld. Das neue Wohngeld-Plus-Gesetz unterstützt Menschen mit niedrigem Einkommen nicht nur bei den Miet-, sondern auch bei den gestiegenen Heizkosten. Für bestehende Wohngeldbezieher steigt zudem die Höhe des Zuschusses. Ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie mit dem Wohngeldrechner berechnen. Einen Neuantrag auf Wohngeld können Sie online stellen oder bei der Zentralen Wohngeldstelle. Wenn Sie bereits Wohngeld beziehen, ist auch weiterhin die Wohngeldstelle ihres Bezirksamts zuständig. Weitere Infos, den Wohngeldrechner und den Online-Antrag finden Sie auf
↗ hamburg.de/wohngeld

In jedem Bezirk: Fachstellen für Wohnungsnotfälle

Der drohende Verlust der eigenen vier Wände ist eine besondere Notlage. In dieser Situation helfen die Fachstellen der Hamburger Bezirksämter weiter. Sie bieten Unterstützung und umfassende Beratung. Die Kontaktdaten und mehr Infos          auf ↗ hamburg.de/ fachstellen-wohnungsnotfaelle

Härtefallfonds bei Energiekosten

Hohe Energiekosten können Haushalte in Not bringen. Um Härten abzumildern und in Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes soll der Härtefallfonds der Freien und Hansestadt Hamburg Privatpersonen dabei helfen, Energie- und Stromsperren zu verhindern. Wer keine Sozialleistungen bezieht und keine Möglichkeit zur Selbsthilfe hat, kann über die Schuldnerberatungsstellen einen Antrag auf Unterstützung stellen. Mehr Infos auf                         ↗ hamburg.de/haertefallfonds

Sie haben finanzielle Sorgen und können Ihre Miete nicht mehr bezahlen? Dann wenden Sie sich
so schnell wie möglich an Ihre Ansprechpartnerin bei der Wichern Baugesellschaft:
Angela Belasus
Tel. 040 639012-26
a.belasus@wichernbau.de

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